Fachbereich:
Gesetzliche Betreuungen

Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Für diesen Personenkreis stellt das Gericht Betreuer/Innen, die in einem festgelegten Rahmen im Namen des Betroffenen handeln können.

Seit 1994 ist der SKM als anerkanner Betreuungsverein in der Betreuungsarbeit tätig. Die hauptamtlichen Mitarbeiter führen Betreuungen, in denen auf Grund der Schwierigkeiten eine sozialarbeiterische Qualifikation erforderlich ist. Darüber hinaus erfüllt der Betreuungsverein des SKM die Querschnittsaufgaben gemäß dem Betreuungsgesetz (BtG):

 
  • Beratung von Familienangehörigen, die eine Betreuung übernehmen oder übernommen haben, insbesondere in Sozialhilfefragen, Fragen zur Renten- und Pflegeversicherng oder im Umgang mit den behinderten oder kranken Menschen.
  • Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter/-Innen zur Führung von Betreuungen.
  • Begleitung, Beratung, Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen.

  • Informieren über die rechtliche Betreuung sowie über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung